 15.06.2011:
Schadhafte Prothesen: TK richtet Hotline ein
Hamburg (ots) - Rund 5.500 Menschen in Deutschland mit einer
künstlichen Hüfte drohen Gesundheitsgefahren durch einen
Materialfehler des US-amerikanischen Prothesenherstellers Depuy.
"Dadurch können kleine Metallspäne in den Blutkreislauf gelangen, die
Infektionen, Allergien sowie Vergiftungen hervorrufen können",
erklärt Christian Soltau, Leiter des Fachreferats Medizinrecht bei
der Techniker Krankenkasse (TK). Außerdem lockerten sich die
Prothesen teilweise im Laufe der Zeit. Der zum US-Konzern Johnson &
Johnson gehörende Medizinprodukte-Hersteller hat deshalb eine
entsprechende Sicherheitswarnung veröffentlicht.
Soltau: "Versicherte, die wegen eines Mangels von ihrer Klinik
angeschrieben wurden oder ein verdächtiges Knacken, Knarren oder eine
Lockerung an ihrer Prothese bemerken, sollten deshalb dringend mit
uns Kontakt aufnehmen." Die TK hat für die Betroffenen unter 040 - 69
09-24 85 eine spezielle Hotline geschaltet. Die
Medizinrechts-Experten sind unter dieser Nummer montags bis freitags
von 8 bis 18 Uhr zu erreichen. Sie klären mit den Versicherten, ob
bei ihnen eine defekte Prothese eingebaut ist. Die Betroffenen müssen
ihre Prothesen auf jeden Fall regelmäßig kontrollieren lassen.
Außerdem müssen Ärzte überprüfen, ob die Anzahl an kleinen
Metallspänen im Blutkreislauf ein gefährliches Ausmaß annimmt.
Soltau: "Leider werden in solchen Fällen einige Versicherte auch eine
erneute Operation mit einem Austausch der Prothesen benötigen. Dabei
müssen Arzt und Patient allerdings genau die Nutzen und Risiken
gegeneinander abwägen, da die Operation ebenfalls ein Risiko für die
Betroffenen darstellt."
Die Hotline berät die Versicherten auch darüber, ob sie vom
Hersteller der schadhaften Prothesen möglicherweise Schadensersatz
verlangen können. Auch die Krankenkasse kann die Kosten für vermehrte
Kontrolluntersuchungen und eine erneute Operation vom Hersteller
zurückverlangen. "Für jeden betroffenen Versicherten geht es dabei
immerhin um rund 25.000 Euro, die sonst von der
Versichertengemeinschaft getragen werden müssten", erklärt der
Medizinrechtsexperte der TK.
Bisher können lediglich die rund 2.000 Krankenhäuser in
Deutschland anhand ihrer Unterlagen überprüfen, ob sie einem
Patienten ein Medizinprodukt wie eine künstliche Hüfte mit einem
Materialfehler eingesetzt haben. Da die Art des eingesetzten Modells
nicht an die Krankenkasse gemeldet wird, kann die Kasse nicht
feststellen, welches Produkt bei einem Versicherten eingesetzt wurde.
Sie ist deshalb auf die Rückmeldung ihrer Versicherten angewiesen.
Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
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