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Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen nach der letzten Gesundheitsreform vermehrt Zusatzbeiträge von den Versicherten einziehen. Der einkommensabhängige Beitragssatz von 15,50% wurde eingefroren und alle zukünftigen Erhöhungen müssen durch pauschale Zusatzbeiträge von den Versicherungs-Mitglieder getragen werden. Das bedeutet, dass auf viele der 70 Millionen Deutschen, die gesetzlich versichert sind, Mehrkosten in Form eines monatlichen Beitrages zukommen. Diesen Zusatz-Beitrag müssen die Versicherten dann zusätzlich zum regulären Beitrag an Ihre Krankenversicherung überweisen.

 Gesetzliche Krankenversicherungen erheben Zusatzbeitrag 

Viele gesetzliche Krankenversicherungen haben den Zusatzbeitrag bereits eingeführt oder planen dies für die nahe Zukunft. Dabei bleibt es nicht bei den 8 EUR, die ursprünglich zur Debatte standen. Seit 1.1.2011 sind höhere pauschale Zusatzbeiträge ohne Obergrenze möglich. Einige Kassen haben den Zusatzbeitrag bereits erhöht. Aktuell erheben diese Krankenkassen einen Zusatzbeitrag: BKK advita, BKK Gesundheit, BKK Hoesch, BKK Phoenix, BKK Publik, DAK, Deutsche BKK, E.ON BKK, KKH Allianz. Die City BKK und die BKK für Heilberufe sind insolvent und wurden bereits aufgelöst. Wann sind die nächsten Krankenkassen von der Pleite bedroht?

Was können Sie tun ?

Versicherungspflichtige und freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können Ihre Kasse frei wählen. Das heisst der Wechsel in eine andere Krankenkasse ist möglich. Wechseln kann jeder, der mindestens seit 18 Monaten Mitglied seiner Krankenkasse ist (ordentliche Kündigung).

In verschiedenen Fällen gibt es aber auch ein Sonderkündigungsrecht:

  - wenn Ihre Krankenkasse erstmalig einen Sonderbeitrag erhebt
  - wenn Ihre Krankenkasse den Sonderbeitrag anhebt
  - wenn Ihre Krankenkasse die ausgezahlte Prämie kürzt
  - wenn Ihre Krankenkasse fusioniert und es ergibt sich daraus für Sie eine Beitragserhöhung (Prämienwegfall bzw. Einführung/Erhöhung Sonderbeitrag)


Innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Beitrags-Erhöhung oder der Einführung des Zusatzbeitrages muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen. Sowohl bei einer ordentlichen Kündigung als auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende.

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Da der gesetzliche Leistungskatalog überall garantiert ist, ist der Krankenkassenwechsel einfach.

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Trotzdem gibt es Unterschiede - Kasse ist nicht gleich Kasse. Vergleichen Sie zuerst, bevor Sie wechseln. Beachten Sie dabei Folgendes:

  1. Ihre neue Krankenversicherung erhebt keinen Zusatzbeitrag
  2. Ihre neue Krankenversicherung bietet Zusatzleistungen

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Unsere Testsieger bieten zum Beispiel Zusatzleistungen:

  - Bis zu 600 Euro Prämien-Auszahlung für gesundheitsbewusstes Verhalten pro Jahr
  - Bis zu 160 Euro Zuschuss zu Gesundheits-Urlaubswoche oder Wohlfühlwochenende
  - Ein Well-Aktiv-Wochenende pro Jahr ab 29,- Euro inkl. drei Übernachtungen und Sport-Aktivprogramm
  - Bis zu 180 Euro Zuschuss für Fitness- oder Entspannungs-Kurse
  - Sonstige Zusatzleistungen: Hautkrebsvorsorge, Haushaltshilfe, professionelle Zahnreinigung usw.
  - Kostenübernahme für Leistungen im Bereich Naturheilkunde

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