 13.10.2022:
GKV-Schätzerkreis schätzt die finanziellen Rahmenbedingungen der
gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2022 und 2023
Bei seiner heutigen Sitzung kam der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Expertinnen und
Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung
und des GKV-Spitzenverbandes – zu einer einvernehmlichen Prognose der Höhe der
Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen
Krankenversicherung für die Jahre 2022 und 2023.
Schätzergebnis 2022
Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden auf 268,9 Mrd. Euro geschätzt. Diese
beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro und einen
ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 14 Mrd. Euro jeweils abzüglich des Anteils für
die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie weitere 0,3 Mrd. Euro für zusätzliche
Aufwendungen im Bereich Kinderkrankengeld. Zudem wird bei der Schätzung der
Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des
Gesundheitsfonds in Höhe von 2,1 Mrd. Euro berücksichtigt. Die Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 263,7 Mrd.
Euro. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen für das Jahr 2022 werden auf
286,7 Mrd. Euro prognostiziert.
Schätzergebnis 2023
Für das Jahr 2023 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe
von 275,1 Mrd. Euro. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von
14,5 Mrd. Euro und einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 2 Mrd. Euro jeweils
abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie weitere 150 Mio. Euro
für zusätzliche Aufwendungen im Bereich Kinderkrankengeld. Des Weiteren wird ein
überjähriges Darlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro
berücksichtigt, das bis spätestens 31. Dezember 2026 zurückzuzahlen ist. Zudem wird bei
der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 4,9 Mrd. Euro berücksichtigt
(einschließlich 0,3 Mrd. Euro zur Kompensation von Mindereinnahmen infolge des
Betriebsrentenfreibetragsgesetzes). Ebenfalls einbezogen wird eine Zuführung aus
Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von 3,9 Mrd. Euro. Die Ausgaben der
Krankenkassen im Jahr 2023 belaufen sich voraussichtlich auf 299,9 Mrd. Euro.
Das Bundesministerium für Gesundheit legt nach Auswertung der Ergebnisse des
Schätzerkreises sowie des parlamentarischen Verfahrens zum GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2023 fest
und gibt ihn bis zum 1. November 2022 im Bundesanzeiger bekannt.
Quelle: GKV Spitzenverband

|
|
Pressekontakt:
wwww.vergleichgkv.de
info@vergleichgkv.de
|
|
|